SGGG
Die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe – gynécologie suisse oder kurz SGGG – ist eine ärztliche Fachgesellschaft mit dem Ziel, die Gynäkologie und Geburtshilfe in der Schweiz wissenschaftlich, praktisch und ethisch zu fördern. Aufgabe der Gesellschaft ist die umfassende Sicherstellung der Gesundheit der Frau.
gynea
Unter dem Namen Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendgynäkologie (Gynea) wurde 1992 in Montreux ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB gegründet. Gynea ist seit 2005 ein Verein innerhalb der gynécologie suisse/Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, SGGG.
SGEM
Die Schweizerische Gesellschaft für gynäkologische Endokrinologie und Menopause (ehemals Schweizerische Menopausengesellschaft) ist eine medizinische Fachgesellschaft, die mit aktuellen, wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen und weiterführenden Links sowohl Laien als auch Fachpersonen zum Thema «Frauen und Hormone» zur Seite stehen möchte.
AefU
Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz entstanden aus der Sorge um eine zunehmend kranke Umwelt, die unsere Gesundheit bedroht und das Leben künftiger Generationen in Frage stellt. Die Mitglieder sind überwiegend ÄrztInnen aber auch Zahn- und Tier-ÄrztInnen, sowie Studierende dieser Berufe gehören dem Verein an. Angehörige anderer Berufe unterstützen die Vereinsziele als Gönner.
FMH
Die FMH (Foederatio Medicorum Helveticorum) ist der Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte. Sie vertritt über 42’000 Mitglieder und ist zugleich der Dachverband von über 70 Ärzteorganisationen. Die Kompetenzen der FMH sind in den rechtlichen Grundlagen wie etwa den Statuten geregelt. Die Koordination zwischen der operativen und der strategisch-politischen Ebene übernimmt das Generalsekretariat, das mit seinen über 100 Mitarbeitenden als Bindeglied zwischen Ärzteschaft und Öffentlichkeit fungiert.
AAV
Über 1900 Mitglieder gehören dem Aargauischen Ärzteverband (AAV) an; alles Ärztinnen und Ärzte aller Facharztrichtungen, welche in freier Praxis oder in Spitalbetrieben innerhalb des Kantons Aargau tätig sind. Entgegen oft anderslautender Meinung ist unser Verband nicht für ärztliche Abrechnungen gegenüber den Patienten zuständig – das ist die Ärztekasse.